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Name und Sitz |
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Unter dem Namen Spielleute Trimbach besteht ein Verein mit Sitz in Trimbach SO, im Sinne von ZGB Art. 60 ff.
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Zweck |
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Zweck der Spielleute Trimbach ist das Aufführen von Theaterstücken, Operetten, Opern und Singspielen.
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Finanzielle Mittel |
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Die finanziellen Mittel werden durch die Einnahmen an den Aufführungen sowie durch Sponsoren- und Gönnerbeiträge beschafft.
Ein Mitgliederbeitrag kann erhoben werden. Der Bezug und die Höhe des Mitgliederbeitrages wird jeweils an der Generalversammlung festgelegt. Der Mitgliederbeitrag beträgt maximal Fr. 100.- pro Jahr und Mitglied.
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| 4. |
Vermögen |
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Für die Vereinsschulden haftet nur das Vereinsvermögen. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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| 5. |
Mitglieder |
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Mitglied der Spielleute Trimbach kann werden, wer sich mit dem Zweck der Spielleute identifizieren kann. Vom Mitglied wird erwartet, dass es sich aktiv an Projekten beteiligt.
Ueber die Aufname entscheidet der Vorstand abschliessend.
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| 6. |
Projekte |
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Die Spielleute Trimbach realisieren Projekte. Projekte werden auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung bestimmt.
Der Antrag umfasst:
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die Art des Spieles, |
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den Grobtermin, |
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der/die künstlerische/n Leiter, |
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den finanziellen Rahmen. |
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Als Spieler sollen geeignete Personen innerhalb und ausserhalb der Spielleute Trimbach verpflichtet werden, wobei wenn immer möglich Laienspieler zu engagieren sind.
Die Spieler müssen nicht Mitglied der Spielleute Trimbach sein. Die Mitgliedschaft bei den Spielleuten Trimbach ergibt keinen Anspruch auf Bühnenpräsenz.
Die Besetzung der Rollen in den Projekten erfolgt ausschliesslich und abschliessend durch den/die künstlerischen Leiter. |
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Organisation |
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Generalversammlung
Vorstand, bestehend aus
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Präsident/in |
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Kassier/in |
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Aktuar/in |
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max. 4 Beisitzer |

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dem Vorstand angegliedert sind der/die künstlerische Leiter/in der laufenden Projekte mit Stimmrecht. |
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Für Projekte kann der Vorstand Ressorleiter ernennen. Diese nehmen bei Bedarf an der Vorstandsitzung teil. Die Ressorleiter haben beratende Stimme.
Der/die künstlerische/n Leiter wird/werden für die Dauer des Projektes gewählt. Für ein Projekt kann auch ein künstlerisches Leiterteam gewählt werden.
Der Vorstand wird durch die Generalversammlung jährlich gewählt.
Die Décharge des Vorstandes wird jährlich erteilt, mit Ausnahme des/der künstlerischen Leiter/s. Sie wird an der ersten Generalversammlung nach Abschluss des Projektes erteilt.
Die Kassenrevision erfolgt durch eine externe Revisionsstelle (Treuhänder).
Die Spielleute Trimbach werden für Rechtsgeschäfte durch den/die Präsident/in, den/die künstlerischen Leiter und den/die Kassier/in mit Unterschrift zu Zweien vertreten.
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Juli und endigt am 30. Juni des Folgejahres.
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| 8. |
Auflösung |
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Bei allfälliger Auflösung des Vereins ist das Vermögen an das «Legat Vögeli» in Trimbach zu übertragen, welches über das Vermögen in seinem Sinne verfügen kann.
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| 9. |
Schlussbestimmungen |
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Die vorliegenden Statuten ersetzen die Statuten vom 22. Januar 1999.
Genehmigt an der Generalversammlung vom 3. Oktober 2001
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